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cds rippen bleibt legal

Har, da freut sich der Pirat, har.

In einer wenig überraschenden Aktion hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Machtwort gesprochen in Bezug auf das rippen von Musik-CDs zum privaten Gebrauch. Der Bundesverband Musikindustrie hatte nämlich geklagt, dass ein Urheberrechtsgesetz aus dem Jahr 2003, das 2008 nochmal erweitert wurde, wegen der Erweiterung nicht rechtens sei. Oder so ähnlich. [via]

Gut, eine Grundsatzentscheidung war das jetzt nicht, aber die Industrie hatte mal wieder nach Schlupflöchern gesucht, um euch eure Besitztümer zu nehmen. Ihr müsst nämlich wissen: Nicht alles, was ihr euch von eurem teuer Ersparten kauft, gehört auch wirklich euch. Vor allem, wenn man damit „merkwürdige Sachen“ mit Hilfe von Computern machen kann, wie z.b. das Umwandeln eurer Musiksammlung, damit ihr die später auf eurem tragbaren mp3-Spieler hören könnt.

Eigentlich gehören Computer sowieso verboten. Die Freiheiten, die der einzelne Bürger dadurch bekommt, sind doch viel zu hoch. Und dann erst die ganzen Amokläufer, die alle immer nur Ego-Shooter zocken, die dann deren Psyche zerschiessen. Un-ver-ant-wort-lich.

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